Rollenklärung

Ich habe schon einen Steuerberater — reicht das?

Ein Steuerberater und eine Betriebsprüfungsbegleitung sind unterschiedliche Rollen — hier steht, was das bedeutet, und wie beide zusammenarbeiten können.

Erstgespräch vereinbaren

Was dein Steuerberater leistet

Dein Steuerberater begleitet dich bereits in steuerlichen Fragen. Diese Zusammenarbeit bleibt auch während einer Betriebsprüfung wichtig.

Was zusätzlich gebraucht werden kann

In einer Betriebsprüfung zählt aber noch etwas anderes: der Ton, die Reihenfolge, und vor allem das, was du nicht sagst. Das ist ein zweites Handwerk.

Nicht jede Prüfung braucht das. Manchmal reicht der bestehende Steuerberater völlig aus. Zusätzliche Begleitung kann sinnvoll sein, wenn der Ton der Kommunikation kippt, wenn frühere Prüfungen schon einmal schwierig liefen, oder wenn du dir unsicher bist, wie du reagieren sollst.

Sabines Rolle: Bindeglied, nicht Ersatz

Ich bin weder Steuerberaterin, noch bin ich der Mandant. Ich bin das Bindeglied zwischen beiden. Ich bin spezialisiert auf Betriebsprüfungsbegleitung und Vorbereitung — am liebsten, bevor es überhaupt so weit kommt. Und ich suche die Kommunikation mit dem Prüfer auf Augenhöhe. Mehr zu meinem Werdegang steht auf meiner Seite.

Was ich ausdrücklich nicht bin

Ich bin keine Steuerberaterin, keine Bevollmächtigte und keine Rechtsvertreterin. Ich handle nicht stellvertretend für dich — das bleibt die Aufgabe deines Steuerberaters, wenn dafür eine Vollmacht nötig ist.

Quelle: § 80 AO

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist gesetzlich nur bestimmten, dazu befugten Personen vorbehalten.

Quelle: § 2 StBerG

Wie beide zusammenarbeiten können

Am besten stimmen sich Steuerberater und Begleitung ab, statt nebeneinanderher zu arbeiten. Wenn du wissen willst, wie eine Betriebsprüfung grundsätzlich abläuft, steht das auf der Übersichtsseite. Ist die Ankündigung schon da, hilft was jetzt wichtig ist weiter.

Wenn unklar ist, welche Unterstützung in der konkreten Situation sinnvoll ist, kann ein Erstgespräch der Klärung dienen.

Erstgespräch vereinbaren
Jetzt Erstgespräch vereinbaren